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   VG Ansbach, 14.02.2013 - AN 11 K 12.30713   

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VG Ansbach, 14.02.2013 - AN 11 K 12.30713 (https://dejure.org/2013,2400)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.02.2013 - AN 11 K 12.30713 (https://dejure.org/2013,2400)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - AN 11 K 12.30713 (https://dejure.org/2013,2400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60 Abs. 1, AufenthG § 60 Abs., RL 2004/83/EG Art. 10 Abs. 1 b, AufenthG § 60 Abs. 2, AufenthG § 60 Abs. 3, AufenthG § 60 Abs. 5, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1, AufenthG § 60 Abs. 7 S. 2
    Pakistan, Schiiten, Gruppenverfolgung, Religionszugehörigkeit, Rückkehrgefahr, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, interne Fluchtalternative

  • milo.bamf.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2013 - AN 11 K 12.30713
    In diesem Zusammenhang ist hier aber zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des BVerwG (NVwZ 1996, 199, 476 und 1997, 1127 = DVBl 1997, 1384 und 1998, 271) grundsätzlich nur eine im Zielstaat von einer staatlichen, ausnahmsweise auch von einer staatsähnlichen Herrschaftsmacht begangene oder von ihr zu verantwortende Mißhandlung eine unmenschliche Behandlung in diesem Sinne ist (aA zu Art. 3 EMRK EGMR InfAuslR 1997, 279 und 381 sowie 2000, 321).

    Die so beschriebene Gefahr muss auch landesweit drohen (BVerwG NVwZ 1997, 1127 = DVBl 1997, 1384).

  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2013 - AN 11 K 12.30713
    In diesem Zusammenhang ist hier aber zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des BVerwG (NVwZ 1996, 199, 476 und 1997, 1127 = DVBl 1997, 1384 und 1998, 271) grundsätzlich nur eine im Zielstaat von einer staatlichen, ausnahmsweise auch von einer staatsähnlichen Herrschaftsmacht begangene oder von ihr zu verantwortende Mißhandlung eine unmenschliche Behandlung in diesem Sinne ist (aA zu Art. 3 EMRK EGMR InfAuslR 1997, 279 und 381 sowie 2000, 321).

    Sichere Landesteile müssen ohne extreme Gefahren erreichbar sein (BVerwG DVBl 1998, 271).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2013 - AN 11 K 12.30713
    Diese Gefahren müssen alsbald nach Rückkehr in die Heimat drohen, wenn auch nicht schon am Tag der Ankunft dort (BVerwG NVwZ 1999, 668 = InfAuslR 1999, 265 und DVBl 2001, 1772).
  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98

    Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2013 - AN 11 K 12.30713
    Diese Gefahren müssen alsbald nach Rückkehr in die Heimat drohen, wenn auch nicht schon am Tag der Ankunft dort (BVerwG NVwZ 1999, 668 = InfAuslR 1999, 265 und DVBl 2001, 1772).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2013 - AN 11 K 12.30713
    Der Kläger muss sich daher entgegen halten lassen, dass er die entsprechenden aussagekräftigen Unterlagen aus der Hand gegeben hat und den entsprechenden Nachweis nun nicht mehr führen kann, was zulässigerweise zum Ausschluss des Asylrechts führt (BVerfG NVwZ 1996, 700 = DVBl 1996, 753).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99

    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit,

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2013 - AN 11 K 12.30713
    Ein asylunabhängiger Aufenthaltstitel ist auch nicht geltend gemacht worden oder sonst ersichtlich, und zugleich genügt die Bezeichnung des Abschiebezielstaates im Bescheid des Bundesamts den Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen (BVerwGE 110, 74 = NVwZ 2000, 331/2; BayVGH vom 10.1.2000 Az. 19 ZB 99.33208).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2013 - AN 11 K 12.30713
    Schutz vor Abschiebung darf aber bundesrechtlich in verfassungskonformer Anwendung des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG ausnahmsweise dann (nur) gewährt werden, wenn der Ausländer in seinem Heimatstaat einer extremen Gefahrenlage dergestalt ausgesetzt wäre, dass er im Fall seiner Abschiebung dorthin gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwerster Verletzungen ausgeliefert wäre (BVerwG NVwZ 1999, 666 = InfAuslR 1999, 266).
  • VGH Bayern, 10.01.2000 - 19 ZB 99.33208
    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2013 - AN 11 K 12.30713
    Ein asylunabhängiger Aufenthaltstitel ist auch nicht geltend gemacht worden oder sonst ersichtlich, und zugleich genügt die Bezeichnung des Abschiebezielstaates im Bescheid des Bundesamts den Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen (BVerwGE 110, 74 = NVwZ 2000, 331/2; BayVGH vom 10.1.2000 Az. 19 ZB 99.33208).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2013 - AN 11 K 12.30713
    Dabei ist von Belang, ob sich vergleichbares Verfolgungsgeschehen in der Vergangenheit schon häufiger ereignet hat und die Minderheit in einem Klima allgemeiner moralischer, religiöser oder gesellschaftlicher Verachtung leben muss (BVerfG NVwZ 1991, 768).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Ansbach, 14.02.2013 - AN 11 K 12.30713
    In diesem Zusammenhang ist hier aber zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des BVerwG (NVwZ 1996, 199, 476 und 1997, 1127 = DVBl 1997, 1384 und 1998, 271) grundsätzlich nur eine im Zielstaat von einer staatlichen, ausnahmsweise auch von einer staatsähnlichen Herrschaftsmacht begangene oder von ihr zu verantwortende Mißhandlung eine unmenschliche Behandlung in diesem Sinne ist (aA zu Art. 3 EMRK EGMR InfAuslR 1997, 279 und 381 sowie 2000, 321).
  • BVerwG, 29.06.1999 - 9 C 36.98

    Drittstaatenregelung; Einreise auf dem Luftweg; Einschleusen durch Schlepper;

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

  • VGH Hessen, 26.06.2007 - 8 UZ 452/06

    Abschiebungsschutz für Asylbewerberin aus Afghanistan; geschlechtsspezifische

  • BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99

    Nordirak; landesweite politische Verfolgung bei Rückkehr; inländische

  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95

    Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 462.93

    Festsetzung des Gegenstandswerts für das Revisionsverfahren

  • BVerwG, 24.09.1992 - 9 B 130.92
  • VG Stuttgart, 21.05.2007 - 4 K 2563/07

    Abschiebungsschutz; Irak; Qualifikationsrichtlinie

  • VG Augsburg, 22.08.2013 - Au 6 K 13.30182

    Pakistanischer Staatsangehöriger; Angehöriger der schiitischen Minderheit;

    Dennoch ergibt sich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel nicht, dass Schiiten allein aufgrund ihrer Glaubenszugehörigkeit, ohne hinzukommende persönliche Gefährdungsmerkmale, in Pakistan einer daran anknüpfenden, gruppengerichteten religiösen oder politischen Verfolgung durch extremistische Sunniten ausgesetzt sind (s. hierzu auch VG Ansbach, U.v. 14.2.2013 - AN 11 K 12.30713 - juris Rn. 26).

    Aber auch die durch extremistische, insbesondere sunnitische Organisationen verübten Anschläge und Übergriffe erreichen in ihrer Gesamtheit nicht das Maß der nach der Rechtsprechung zu fordernden Verfolgungsdichte (VG Ansbach, U.v. 14.2.2013 a.a.O. Rn. 26 m.w.N.).

  • VG Ansbach, 07.08.2014 - AN 11 K 14.30589

    Punjabi aus .../Provinz Punjab, Pakistan

    Diese Auffassung wird in der Rechtsprechung geteilt (VG München, U.v. 8.6.2011 - M 23 K 07.50966 und VG Augsburg, U.v. 22.8.2013 - Au 6 K 13.30182 - jeweils juris) und entspricht der hiesigen Entscheidungspraxis (U.v. 14.2.2013 AN 11 K 12.30713).
  • VG Oldenburg, 08.05.2013 - 5 A 3236/10

    Ahmadi; Ahmadiyya; Gruppenverfolgung; Pakistan

    Jedoch liegen bezogen auf das gesamte Pakistan, insbesondere auf die Provinz Punjab, aus der der Kläger stammt und worauf bei einer Rückkehr nach Pakistan abzustellen ist, kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt und erst recht nicht eine individuelle extreme Gefahr im vorgenannten Sinn vor (vgl. dazu im Einzelnen: VG Ansbach, Urteil vom 14. Februar 2013 - AN 11 K 12.30713 -, Rn. 36 f. nach juris).
  • VG Ansbach, 29.10.2013 - AN 11 S 13.30885

    Punjabi aus Distrikt ..., Provinz Punjab, Pakistan

    Schließlich hat der Antragsteller selbst ausgeführt, sich vor der Ausreise zumindest zeitweise in Islamabad aufgehalten zu haben und dort sollen auch Familienangehörige leben oder gelebt haben, weshalb das BAMF zutreffend das Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative angenommen hat, was nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts regelmäßig für Punjabi in den größeren Städten Pakistans der Fall sein kann (rechtskräftige U.v. 24.5.2012 - AN 11 K 12.30152 - vom 19.9.2012 - AN 11 K 12.30243 und AN 11 K 12.30232 sowie vom 14.2.2013 - AN 11 K 12.30713).
  • VG Gelsenkirchen, 04.02.2019 - 2a K 10627/17
    vgl. VG München, Urteil vom 08. Juni 2011 - M 23 K 07.50966 -, Rn. 27; VG Ansbach, Urteil vom 14. Februar 2013 - AN 11 K 12.30713 -, Rn. 28, jeweils unter juris.
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